FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England oder Irland

Fragen zu:

#Pflichten

Welche Abgabetermine sind zu beachten?

ENGLAND: 

Im ersten Jahr:

Einsendung eines Antrags zur Befreiung von der Pflicht zu Abgabe einer Steuererklärung in England unter Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt in Deutschland.

Alternativ: Einsendung eines Antrags zur steuerlichen Ruhendstellung beim englischen Finanzamt.

Bis 28 Tage nach dem Jahrestag der Firmengründung:

Abgabe des Confirmation Statements

Bis zum 30.09. des Folgejahres:

Einreichung der Bilanz (Annual Accounts)

IRLAND: 

Im ersten Jahr:

Bis 14 Tage nach dem Halbjahrestag (6 Monate später) der Firmengründung:

Abgabe des Annual Return

Im zweiten Jahr

Einreichung der ersten Bilanz (Financial Statements) zusammen mit dem zweiten Annual Return)

Einsendung eines Antrags zur Befreiung von der Pflicht zu Abgabe einer Steuererklärung in Irland unter Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt in Deutschland.

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